Informationen für berufstätige Eltern
Bevor man ein Kind bekommt, hat man zwar schon von Elternzeit und Babypause gehört, doch die meisten Paare wissen nicht, wo und wie Leistungen wie das Elterngeld beantragt werden. Was ist eigentlich Elterngeld und Elternzeit? Das Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung, die der Staat jedem gewährt, der Nachwuchs bekommt. Die Elternzeit betrifft nur berufstätige Eltern und wird vom Gesetzgeber für Eltern gewährt, die nach der Geburt des Kindes ihren Beruf eine Zeit lang nicht ausüben, das Arbeitsverhältnis ruht. Wie hoch das Elterngeld ausfällt, ist unterschiedlich, es beträgt aber mindestens 300 Euro pro Monat. Das Elterngeld steht Eltern zu, die ihr Kind selbst betreuen: Die Person, die Elterngeld bezieht, darf nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten. Daher wird das Elterngeld auch als eine Art Ersatz für das Einkommen gesehen. Bezugsberechtigte Personen bekommen 67 Prozent des Einkommens, das sie in dem Jahr vor der Geburt im Durchschnitt erzielt haben, der Höchstbetrag liegt bei 1800 Euro monatlich.
Elterngeld beantragen
Elterngeld wird für die längste Dauer von 14 Monaten gezahlt. Bei Paaren erhalten beide Elternteile das Geld nur, wenn sie wirklich beide eine Elternzeit nehmen. Setzt nur die junge Mutter aus, wird vom Staat höchstens ein Jahr Elterngeld gezahlt. Geht auch der Vater für wenigstens zwei Monate in Elternzeit, erhält das Paar zusammen eine Leistung vom Staat für 14 Monate. Die Zeiten der Eltern werden also addiert. Einen Antrag auf Elterngeld muss man bei der Elterngeldstelle beantragen. Diese findet man in den meisten Fällen beim Jugendamt der Stadt. Im Zweifelsfall rufen Sie einfach bei der Stadtverwaltung an, hier gibt man Ihnen gern Auskunft, oder Sie schauen auf der Internetpräsenz der Stadt nach, auch hier finden Sie die Stelle schnell heraus. Als Antrag müssen Sie ein Formblatt ausfüllen. Beantragen kann man das Elterngeld aber erst, wenn das Kind geboren ist. Für den Antrag haben Sie die ersten drei Monate Zeit, das Elterngeld wird dann rückwirkend gezahlt.
Elternzeit beantragen
Anders als beim Elterngeld wird die Elternzeit direkt beim Arbeitgeber beantragt. Dieser Antrag muss im Voraus gestellt werden, spätestens sieben Wochen vor Beginn der geplanten Elternzeit muss er auf der Arbeitsstelle vorliegen. Frauen sollten ihren Antrag spätestens eine Woche nach der Entbindung einreichen, da sie ja nach der Geburt einen Mutterschutz von acht Wochen erhalten. Wenn der Vater direkt nach der Geburt in Elternzeit gehen möchte, muss er den Antrag sieben Wochen vor dem erwarteten Geburtstermin stellen. Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit, wenn er Nachwuchs bekommt. Wer sich ganz auf sein Kind konzentrieren möchte, der kann eine Elternzeit von maximal drei Jahren beantragen. Ihr Arbeitgeber darf Ihnen in dieser Zeit nicht kündigen, es sei denn, die Firma wird insolvent. Eltern müssen ihrem Arbeitgeber bei Antragstellung mitteilen, wie lange die Elternzeit dauern soll.
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