Babypause und Elterngeld

Informationen für berufstätige Eltern

BabypauseBevor man ein Kind bekommt, hat man zwar schon von Elternzeit und Babypause gehört, doch die meisten Paare wissen nicht, wo und wie Leistungen wie das Elterngeld beantragt werden. Was ist eigentlich Elterngeld und Elternzeit? Das Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung, die der Staat jedem gewährt, der Nachwuchs bekommt. Die Elternzeit betrifft nur berufstätige Eltern und wird vom Gesetzgeber für Eltern gewährt, die nach der Geburt des Kindes ihren Beruf eine Zeit lang nicht ausüben, das Arbeitsverhältnis ruht. Wie hoch das Elterngeld ausfällt, ist unterschiedlich, es beträgt aber mindestens 300 Euro pro Monat. Das Elterngeld steht Eltern zu, die ihr Kind selbst betreuen: Die Person, die Elterngeld bezieht, darf nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten. Daher wird das Elterngeld auch als eine Art Ersatz für das Einkommen gesehen. Bezugsberechtigte Personen bekommen 67 Prozent des Einkommens, das sie in dem Jahr vor der Geburt im Durchschnitt erzielt haben, der Höchstbetrag liegt bei 1800 Euro monatlich.

Elterngeld beantragen

Elterngeld wird für die längste Dauer von 14 Monaten gezahlt. Bei Paaren erhalten beide Elternteile das Geld nur, wenn sie wirklich beide eine Elternzeit nehmen. Setzt nur die junge Mutter aus, wird vom Staat höchstens ein Jahr Elterngeld gezahlt. Geht auch der Vater für wenigstens zwei Monate in Elternzeit, erhält das Paar zusammen eine Leistung vom Staat für 14 Monate. Die Zeiten der Eltern werden also addiert. Einen Antrag auf Elterngeld muss man bei der Elterngeldstelle beantragen. Diese findet man in den meisten Fällen beim Jugendamt der Stadt. Im Zweifelsfall rufen Sie einfach bei der Stadtverwaltung an, hier gibt man Ihnen gern Auskunft, oder Sie schauen auf der Internetpräsenz der Stadt nach, auch hier finden Sie die Stelle schnell heraus. Als Antrag müssen Sie ein Formblatt ausfüllen. Beantragen kann man das Elterngeld aber erst, wenn das Kind geboren ist. Für den Antrag haben Sie die ersten drei Monate Zeit, das Elterngeld wird dann rückwirkend gezahlt.

Elternzeit beantragen

Anders als beim Elterngeld wird die Elternzeit direkt beim Arbeitgeber beantragt. Dieser Antrag muss im Voraus gestellt werden, spätestens sieben Wochen vor Beginn der geplanten Elternzeit muss er auf der Arbeitsstelle vorliegen. Frauen sollten ihren Antrag spätestens eine Woche nach der Entbindung einreichen, da sie ja nach der Geburt einen Mutterschutz von acht Wochen erhalten. Wenn der Vater direkt nach der Geburt in Elternzeit gehen möchte, muss er den Antrag sieben Wochen vor dem erwarteten Geburtstermin stellen. Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit, wenn er Nachwuchs bekommt. Wer sich ganz auf sein Kind konzentrieren möchte, der kann eine Elternzeit von maximal drei Jahren beantragen. Ihr Arbeitgeber darf Ihnen in dieser Zeit nicht kündigen, es sei denn, die Firma wird insolvent. Eltern müssen ihrem Arbeitgeber bei Antragstellung mitteilen, wie lange die Elternzeit dauern soll.

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Steigende Benzinpreise verärgern Autofahrer

Bundeskartellamt kritisiert Mineralölkonzerne

Am ZapfhahnDie ständig steigenden Preise für Benzin bereiten immer mehr Ärger. Im Vergleich zur Vorwoche kostete ein Liter Diesel am Mittwoch rund zwei Cent mehr, für Super E10 mussten die Autofahrer sogar 3,5 Cent mehr auf die Theke legen. Ein Ende der Preissteigerungen ist kaum abzusehen. Das Bundeskartellamt hat deshalb die Ölfirmen scharf kritisiert. “Der Markt wird von fünf großen Mineralölkonzernen gemeinsam beherrscht, die sich gegenseitig wenig Wettbewerb machen”, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt der Rheinischen Post in Düsseldorf. In diesem Oligopol seien die Konzerne in der Lage, Preissteigerungen, die den Großhandel betreffen, direkt an die Benzin-Verbraucher weiterzugeben.

Kraftstoff so teuer wie nie zuvor

Im vergangenen Jahr war das Benzin so teuer wie nie zuvor, dabei kann man von Durchschnittspreisen ausgehen, die bei 1,52 Euro pro Liter Superbenzin und 1,41 Euro bei Diesel lagen. Viele Autofahrer, die die Veränderungen an den Preistafeln der Tankstellen kritisch beobachten, sind verärgert und fragen sich, wo es noch günstigen Sprit gibt, und wie man möglichst weit mit einer Tankfüllung kommen kann. Mit einigen Tipps reicht das Benzin im Tank etwas länger als gedacht. Um den wertvollen Tankinhalt nicht zu verschwenden, sollten Autofahrer auf jeden Fall den eigenen Fahrstil überdenken und die vielen Tipps zum Sparen beherzigen, mit denen sich der Verbrauch um etwa ein Fünftel senken lässt.

Vorausschauend fahren bedeutet Sprit sparen

Bei niedriger Motordrehzahl unter 2000 Umdrehungen pro Minute vorausschauend fahren, diese Kombination bietet schon ein großes Potenzial zum Sparen. Das bedeutet: Nach dem Anfahren recht zügig in den zweiten Gang schalten, bei Tempo 30 bereits den dritten Gang einlegen, bei 40 in den Vierten und ab 50 km/h schon den höchsten Gang. Bei langen Standzeiten an Ampeln lohnt es sich ab 10 Sekunden auf jeden Fall, den Motor abzuschalten. Beim Anlassen geben Sie kein Gas. Sie fahren regelmäßig Autobahn? Hier sollte das maximale Tempo die 120 km/h nicht überschreiten. Ab 100 km/h treibt der Luftwiderstand den Verbrauch deutlich in die Höhe. Bei starkem Verkehr möglichst vorausschauend fahren, ständiges Bremsen und wieder Anfahren steigert den Sprit Verbrauch.

Jede Kleinigkeit kann Sprit sparen

Wer nun meint, mehr kann man ja nicht tun, um Benzin zu sparen, der irrt sich! Viele Kleinigkeiten erbeben auch hier einen großen Erfolg! Zum Beispiel durch etwas strammer aufgepumpte Autoreifen, denn die ermöglichen bei gemäßigter Fahrweise eine Sprit Ersparnis von bis zu drei Prozent, weil sich der Rollwiderstand durch die strammen Autoreifen verringert. Weitere zwei bis fünf Prozent Ersparnis sind mit Leichtlaufmotoröl möglich. Dieses kann bei Fahrzeugen, die jünger als zehn Jahre sind, unbedenklich verwendet werden. Auch unnötiger Ballast im Kofferraum steigert den Sprit Durst Ihres Autos erheblich! Also alles raus, was nicht hinein gehört! Und behalten Sie die Preissteigerungen an den Tankstellen immer im Auge. Höchstpreise müssen Autofahrer meistens am Freitag bezahlen, der Montag ist der günstigste Tag zum Tanken.

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Prozess gegen „kino.to“ Vize-Chef

Vize-Chef des illegalen Portals in Handschellen

kino.toDer Hamburger Bastian P. Wurde gestern im Landgericht Leipzig in Handschellen in den Saal gebracht. Nach 286 Tagen Untersuchungshaft begann gestern der Prozess gegen den kino.to Vize-Chef. Bei kino.To handelt es sich um die einst größte deutschsprachige illegale Filmbörse. Bastian P. Muss vermutlich wegen gemeinschaftlich begangener Urheberrechtsverletzung in mehr als einer Million Fällen für einige Jahre hinter Gitter. Nach einem prächtigen Leben, das Bastian P. Seit 2008 dank überdimensionalem Einkommen mit der illegalen Filmbörse einnahm, fand der Luxus für den 28jährigen Hamburger am 8. Juni 2011 ein böses Ende. Frühmorgens standen vor der Tür von Bastian P. Beamte der Antikorruptionseinheit, Experten der Polizei und der Staatsanwalt. Die Fahnder hatten den Durchsuchungsbefehl gleich mitgebracht und beschlagnahmten Computer, Festplatten, Datenträger und Akten. Zusammen mit zwölf weiteren Beschuldigten wurde Bastian P. In Untersuchungshaft genommen. Der wahrscheinliche Chef von kino.to, Dirk B. Aus Leipzig kam ebenfalls in Haft.

Gemeinsam illegale Filmbörse betrieben

Ende des Jahres 1990 hatten sich Bastian P und Dirk B kennen gelernt. Bastian P wurde bei Dirk B als Programmierer angestellt, damals handelte es sich noch um die ebenfalls illegale Filmbörse „Saugstube“. Hier bewies sich der Hamburger Bastian P schnell als echtes Programmierer Talent, schnell und präzise lieferte er die besten Ergebnisse nach kniffligen Vorgaben seines Chefs Dirk B. Nun wird den beiden Männern vorgeworfen, von Anfang 2008 an gemeinsam die Plattform „kino.to“ aufgebaut zu haben und zur wahren Goldmine gemacht zu haben. Dirk B leitete die Geschäfte, Bastian P programmierte in seinem Auftrag. Staatsanwalt Dietmar Blum: „Das Superhirn von kino.to benötigte nur drei Tage, bis die Version der Filmbörse online gehen konnte!“ Dem unglaublichen Ansturm der begeisterten User war die Seite allerdings nicht lange gewachsen, immer wieder brach der Server wegen Überlastung zusammen. Bastian P hatte auch hier die Lösung parat: erst eine zweite Version, kurz darauf eine hoch leistungsfähige dritte Version.

Generalstaatsanwaltschaft schließt Domain

Zum Schluss waren es mehr als vier Millionen Besucher täglich, die auf kino.to illegal bereit gestellte Links zu aktuellen Kinofilmen, Blockbustern und beliebten Serien nutzten. Auf diese Weise entgingen der Filmbranche Millionen an Einnahmen. Dirk B und Bastian P lebten derweil in Saus und Braus, fuhren dicke Wagen, wohnten in luxuriösen Wohnungen und führten das Leben der Reichen. Doch irgendwann kam es zum Streit zwischen den beiden Chefs und einem ehemaligen Mitstreiter aus Ostfriesland. Dieser gab der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungungen (GVU) im April 2011 den entscheidenden Tipp zu den Machern von kino.to. Die Generalstaatsanwaltschaft wurde daraufhin eingeschaltet. Am 8. Juni 2011 konnten die User auf kino.to nur noch in die Röhre schauen, die Domain war von Polizei und Generalstaatsanwaltschaft übernommen worden. Wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzung war die Seite geschlossen.

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